Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma pad home design concept gmbh
„Partnerschaft braucht faire Regeln“
§1 geltungsbereich und kollisionsklausel
(2) der kunde *) erkennt die geltung dieser agb mit seiner bestellung an.
(3) künftige verträge, lieferungen und leistungen unterliegen auch dann diesen agb in ihrer jeweiligen fassung, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) hiermit verlieren etwaige früher vereinbarte geschäftsbedingungen ihre wirkung.
(5) widersprechende agb des kunden sind nicht anwendbar und werden nicht vertragsinhalt, es sei denn, pad hat sie schriftlich anerkannt. das gilt auch im fall der leistungserbringung in kenntnis entgegenstehender agb.
§ 2 auftrag und vertragsschluss
(2) der vertrag gilt erst als geschlossen, wenn pad den auftrag des kunden in textform, per telefax oder e-mail oder durch lieferung bestätigt hat.
(3) vereinbarungen, die mit außendienst-, ausstellungs- oder messemitarbeitern von pad getroffen werden und die pad binden sollen, bedürfen für ihre wirksamkeit einer bestätigung durch pad entsprechend vorstehendem absatz (2).
§ 3 auftragsmodalitäten
(2) die mindestauftragshöhe bei bestandskunden (kunden, die in den vergangenen sechs monaten einen auftrag an pad erteilt haben) beträgt € 500,- netto und bei neukunden € 1500,- netto.
(3) die mindestauftragshöhe für auf messen und ausstellungen erteilte aufträge erhöht sich für im inland zu beliefernde bestandkunden auf € 800,- netto. für im ausland zu beliefernde bestands- oder neukunden beträgt die mindestauftragshöhe generell € 2000,- netto.
(4) bei aufträgen unter der jeweiligen mindestauftragshöhe können 10 % bearbeitungsgebühr auf die netto-auftragssumme berechnet werden.
(5) bei der bestellung von sonderproduktionen fällt eine anzahlung von 50 % des nettoauftragswertes an.
(6) sollen kissenhüllen auf kundenwunsch von pad gefüllt geliefert werden, wird neben den materialkosten eine füllgebühr von € 0,53 netto pro kissen berechnet.
(7) soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in textform vereinbart wurde, nimmt pad keine aufträge für artikel in stückzahlen unter der im jeweils gültigen katalog bzw. in der jeweiligen preisliste angegebenen mindestverpackungseinheit an.
(8) aufträge mit unterschiedlichen bestell- und lieferterminen gelten als jeweils gesonderte aufträge.
§ 4 liefermodalitäten und annahmeverzug
(2) die ausführung des auftrages mittels sukzessiver teillieferungen entsprechend des produktionsfortgangs oder der belieferung von pad durch vorlieferanten ist pad erlaubt und zeitlich nicht begrenzt. rückständige artikel werden ohne gesonderte benachrichtigung nachgeliefert.
(3) genaue liefertermine sind nur bei ausdrücklicher bestätigung von pad in textform verbindlich.
(4) die lieferung bei sonderproduktionen erfolgt in der regel binnen 120 tagen ab eingang der anzahlung.
(5) die kosten und nebenkosten von fracht und verpackung werden gesondert in rechnung gestellt, sofern sich aus der auftragsbestätigung oder diesen agb nichts anderes ergibt.
(6) auch nach einer erfolgten auftragsbestätigung behält sich pad gmbh vor, für alle (teil-)lieferungen die jeweils gültigen, zum zeitpunkt der lieferung tagesaktuellen transportkosten von pad gmbh und / oder dritter (z.b. dienstleister) dem kunden in voller höhe in rechnung zu stellen. abweichend hiervon sind die alleine von der pad gmbh verursachten nachlieferungen, für diese werden keine transportkosten in rechnung gestellt.
(7) transportverpackungen und alle sonstigen verpackungen nach maßgabe der verpackungsverordnung oder anderer gesetzlicher vorschriften nimmt pad nicht zurück. der kunde ist verpflichtet, für eine entsorgung der verpackung auf eigene kosten zu sorgen.
(8) befindet sich der kunde mit einer altforderung in zahlungsverzug, so erfolgt eine lieferung nur gegen vorkasse.
(9) bei annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter verletzung von mitwirkungspflichten seitens des kunden ist pad zum ersatz des daraus entstehenden schadens einschließlich etwaiger mehraufwendungen berechtigt. weitergehende ansprüche bleiben vorbehalten. die gefahr des zufälligen untergangs oder der zufälligen verschlechterung der ware geht in diesem fall mit dem zeitpunkt des annahmeverzugs oder der sonstigen verletzung von mitwirkungspflichten auf den käufer über.
§ 5 gefahrübergang
§ 6 zahlungsmodalitäten
(2) bei vollständiger zahlung binnen 5 tagen nach rechnungsdatum werden 2 % skonto gewährt.
(3) hat der kunde pad ein sepa mandat erteilt, erfolgt der einzug der lastschrift 7 tage nach rechnungsdatum mit einem skonto von 3 %. die frist für die vorabankündigung (pre-notification) wird auf 5 tage verkürzt. der kunde sichert zu, dass er hinsichtlich des angegebenen kontos entsprechend berechtigt ist. er wird für die deckung des kontos zu sorgen. kosten, die aufgrund von nichteinlösung oder rückbuchung der lastschrift entstehen, gehen zu lasten des kunden, solange die nichteinlösung oder die rückbuchung nicht durch pad verursacht wurde.
(4) der kunde ermächtigt pad, die von ihm bei der ersten bestellung angegebene zahlungsverbindung (kreditkarte, prepaid-kreditkarte oder girokonto) auch für alle späteren bestellungen sowie etwaiger anderer entgelte, die der kunde aus oder im zusammenhang mit der pad schuldet, zu belasten.
(5) bei kreditkartenzahlung trägt der kunde eventuell anfallende gebühren.
(6) eventuelle reklamationen verändern die fälligkeit von rechnungen nicht. bei mängelrügen dürfen zahlungen nur in einem angemessenen verhältnis zu den mängeln zurückgehalten werden.
(7) der kunde ist nicht berechtigt, entsorgungskosten vom rechnungsbetrag abzuziehen.
(8) bei zahlungsverzug, nichteinlösung von bankeinzügen, schecks oder wechseln, sowie bei einleitung eines insolvenzverfahrens werden alle forderungen sofort fällig.
§ 7 zahlungsverzug
§ 8 stornierung von aufträgen
§ 9 sachmängel und gewährleistung
(2) geringfügige, technische nicht vermeidbare, abweichungen der qualität, farbe oder des designs stellen keine mängel dar. insbesondere bei handgefertigten produkten spiegelt dies den charakter und die individualität der ware wider.
(3) voraussetzung für jegliche gewährleistungsrechte des kunden ist dessen ordnungsgemäße erfüllung aller nach § 377 hgb geschuldeten untersuchungs- und rügeobliegenheiten; bei erkennbaren mängeln gilt eine untersuchungs- und rügefrist von maximal fünf werktagen.
rügen und anzeigen haben stets schriftlich zu erfolgen.
(4) bei sachmängeln hat pad das recht auf nacherfüllung. schlägt die nacherfüllung fehl, verbleibt es insoweit bei dem anspruch des kunden auf minderung bzw. rückgängigmachung des vertrages
(5) wird die nacherfüllung vom kunden unberechtigterweise abgelehnt, können 35 % des betroffenen warenwertes als pauschaler schadensersatz berechnet werden. der schadensbetrag ist jedoch höher oder niedriger anzusetzen, wenn pad einen höheren oder der kunde einen geringeren schaden nachweist.
(6) die verjährungsfrist für mängelansprüche beträgt 12 monate ab gefahrübergang. von dieser regelung nicht umfasst ist die haftung für schäden gemäß § 12 absatz (1) und (2).
(7) der kunde hat nachzuweisen, dass die ware bereits bei gefahrenübergang mangelhaft war.
(8) im fall eines transportschadens ist vom kunden sofort eine niederschrift durch den frachtführer erstellen zu lassen.
§ 10 rücksendungen
(2) rücksendungen werden nur angenommen, wenn diese kostenfrei (fracht, bzw. porto) ankommen.
§ 11 eigentumsvorbehalt
bei vertragsverletzungen des käufers, einschließlich zahlungsverzug, ist pad berechtigt, die ware zurückzunehmen.
(2) der käufer hat die ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) soweit der kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der käufer pad unverzüglich schriftlich davon in kenntnis zu setzen, wenn die ware mit rechten dritter belastet oder sonstigen eingriffen dritter ausgesetzt wird.
(4) der käufer ist zur weiterveräußerung der unter eigentumsvorbehalt stehenden ware im gewöhnlichen geschäftsverkehr berechtigt. in diesem falle tritt er jedoch bereits jetzt alle forderungen aus einer solchen weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen verarbeitung der unter eigentumsvorbehalt gelieferten ware erfolgt, an pad ab. unbesehen der befugnis von pad, die forderung selbst einzuziehen, bleibt der käufer auch nach der abtretung zum einzug der forderung ermächtigt. in diesem zusammenhang verpflichtet sich pad, die forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der käufer seinen zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein antrag auf eröffnung eines insolvenz- oder ähnlichen verfahrens gestellt ist und keine zahlungseinstellung vorliegt.
(5) insoweit die oben genannten sicherheiten die zu sichernden forderungen um mehr als 10 % übersteigen, ist pad verpflichtet, die sicherheiten nach auswahl von pad auf verlangen des käufers freizugeben.
§ 12 haftung
(2) pad haftet zudem unbeschränkt für schäden aus der verletzung des lebens, des körpers oder der gesundheit, die auf einer fahrlässigen pflichtverletzung beruhen.
(3) die haftung von pad bei leicht fahrlässiger verletzung einer wesentlichen vertragspflicht (sog. kardinalspflicht) ist der höhe nach begrenzt auf den nach der art des auftrags vorhersehbaren und vertragstypischen schaden. wesentliche vertragspflichten sind solche, deren erfüllung die ordnungsgemäße durchführung des auftrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren einhaltung der kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die haftung von pad ausgeschlossen.
(5) soweit die haftung von pad ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren angestellte, vertreter und erfüllungsgehilfen.
§ 13 aufrechnung, zurückbehaltung
§ 14 ausschluss unbekannter vertriebsplattformen und handelsstufen
§ 15 hinweis auf schutzrechte / unterlassung von nachahmungen
§ 16 streitbeilegungsverfahren
§ 17 erfüllungsort
§ 18 recht / gerichtsstand
(2) ausschließlicher gerichtsstand für alle streitigkeiten aus und im zusammenhang mit dem vertragsverhältnis ist der firmensitz von pad. etwaige gesetzlich zwingende gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 19 sonstiges
*) in diesen agb’s sind mit der männlichen form auch das weibliche und andere geschlechter gemeint.
Einwilligungserklärung Newsletter
Erläuterungen zur Information auf Basis persönlicher Interessen
Einwilligungserklärung Kundenkonto
Belehrungstext Vertragsschluss
agb der: pad.home.design.concept.gmbh
86690 mertingen / germany
p: +49 9078 912526-0
f: +49 9078 912526-26
e: germany@padconcept.com
ust.idnr.: de 246772709
amtsgericht augsburg hrb 21693
sitz der gesellschaft: mertingen
stand: januar 2022
